- Litera aein ausreichend großer Raum zur Kaltlagerung der Ausgangsprodukte und
- Litera bein ausreichend großer Raum zur Lagerung der Fleischerzeugnisse, der gegebenenfalls gekühlt werden kann,
Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1994,
Anlage 2
01.07.1994
31.12.1996
ANHANG B
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Besondere Bestimmungen für Fleischerzeugnisse
Kapitel 1
Bestimmungen für Betriebe, die Fleischerzeugnisse herstellen oder
bearbeiten
Kapitel 2
Bestimmungen über die Ausgangsprodukte zur Herstellung von
Fleischerzeugnissen
Kapitel 3
Behördliche Kontrolle
Kapitel 4
Umhüllung und Verpackung
Kapitel 5
Genußtauglichkeitskennzeichnung
Kapitel 6
Lagerung und Transport
Kapitel 7
Bedingungen für pasteurisierte oder sterilisierte Erzeugnisse in
luftdicht verschlossenen Behältnissen
Kapitel 8
Bedingungen für Fleisch-Fertiggerichte
Betriebe, die Fleisch-Fertiggerichte herstellen, müssen zusätzlich zu den Anforderungen gemäß Anhang A und Anhang B Kapitel 1 und 2 folgenden weiteren Anforderungen entsprechen: