Absatz eins,„Klinische Prüfung“ ist eine systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Versuchspersonen, die mit dem Ziel durchgeführt wird,
- Ziffer einsWirkungen zu entdecken oder zu verifizieren,
- Ziffer 2unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu identifizieren oder
- Ziffer 3Absorption, Verteilung, Metabolismus oder Ausscheidung des Arzneimittels zu untersuchen,
uns damit die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit des Arzneimittels sicherzustellen. Keine klinische Prüfung ist die Anwendungsbeobachtung im Sinne des Absatz 2,