Infektionsnachweis und Indikatorerkrankungen für AIDS
Bundesgesetzblatt Nr. 35 aus 1994,
römisch fünf
Paragraph eins
12.01.1994
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
AIDS liegt vor, wenn neben einem dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Labornachweis für das Vorliegen einer HIV-Infektion, bei Fehlen von anderen Ursachen für einen Immundefekt, eine der in Paragraph 2, angeführten Krankheiten mit der jeweils in Anlage A genannten Methode definitiv oder mit der jeweils in Anlage B genannten Methode verdachtsweise diagnostiziert wird.
07.09.2017
10010788
NOR12136963
N8199432749J