Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Rheinregulierung
Bundesgesetzblatt Nr. 357 aus 1991,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.1991
14/01 Verwaltungsorganisation; 89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Die Bundesregierung ermächtigt den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, die ihr im Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee eingeräumten Befugnisse, mit Ausnahme der in Artikel 23, Absatz 3, dieses Staatsvertrages umschriebenen, an ihrer Stelle auszuüben.
20.12.2017
10010645
NOR12135406
N8199110595X