Absatz eins,Die in Paragraph 2, genannten Schmiermittel dürfen nicht auf herkömmlicher, wassergefährdender Mineralölbasis beruhen, dürfen keine Zusätze von Schwermetallen, Halogenen, Nitriten oder deren Verbindungen enthalten und müssen so weit wasserunlöslich sein, daß sich nicht mehr als 1 g Schmiermittel pro Liter Wasser löst.