Abkommen zwischen Österreich und China über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
Bundesgesetzblatt Nr. 229 aus 1990,
Vertrag - China
Artikel eins
29.04.1990
89/03 Gesundheit
Die beiden Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung fördern. Besondere Aufmerksamkeit soll dem Erfahrungsaustausch auf den Gebieten der Organisation des Gesundheitswesens, der Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und sonstigen medizinischen Personals, der Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie der Durchführung von Projekten der angewandten medizinischen Forschung von gemeinsamem Interesse gewidmet werden.
Ausbildung
08.01.2018
10010621
NOR12135265
N8199012505J