Absatz einsDer theoretische Teil hat in einer Gesamtdauer von zumindest 300 Stunden, wobei zumindest 50 Stunden für eine Schwerpunktbildung in den unter Ziffer eins bis 3 genannten Bereichen je nach methodenspezifischer Ausrichtung vorzusehen sind, jedenfalls folgende Inhalte zu umfassen:
- Ziffer einsTheorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung in der Dauer von zumindest 60 Stunden;
- Ziffer 2Methodik und Technik in der Dauer von zumindest 100 Stunden;
- Ziffer 3Persönlichkeits- und Interaktionstheorien in der Dauer von zumindest 50 Stunden;
- Ziffer 4psychotherapeutische Literatur in der Dauer von zumindest 40 Stunden.