Absatz eins,Unbeschadet der auf Grund der Chemikalienverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 208 aus 1989,, bestehenden Vorschriften sind zu kennzeichnen:
Ziffer eins Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel mit einem Masseanteil von mehr als 0,1 vH Formaldehyd mit