Absatz eins,Zur fachlichen Begutachtung der sich auf Staubeckenanlagen und Talsperren beziehenden Fragen wird beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eine Kommission eingerichtet, die den Namen „Staubeckenkommission“ führt. Sie hat im Rahmen ihres Wirkungsbereiches die Wasserrechtsbehörden im Zuge oder außerhalb eines wasserrechtlichen Verfahrens zu unterstützen.