Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen
Bundesgesetzblatt Nr. 245 aus 1985,
römisch fünf
Paragraph 2
01.07.1985
89/03 Gesundheit
Die Entrichtung einer Gebühr entfällt, wenn die Impfung und die Ausstellung des Zeugnisses darüber bei der Ankunft einer Person vorgenommen werden (Artikel 95, Ziffer eins, Litera b, der Internationalen Gesundheitsregelungen).
04.01.2018
10010483
NOR12133655
N8198511401Y