Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen
Bundesgesetzblatt Nr. 245 aus 1985,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.1985
31.12.2001
89/03 Gesundheit
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion ....... 100 S 2. Impfung gegen Gelbfieber ........................ 380 S
04.01.2018
10010483
NOR12133654
N8198511400Y