Leitung, Planung und Organisation des Gesundheitswesens;
Gesundheitswesen – Zusammenarbeit (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1983,
Vertrag - Tschechische R
Artikel eins
01.01.1993
89/03 Gesundheit
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens fördern. Diese Zusammenarbeit soll insbesondere erfolgen durch den Austausch von Erfahrungen auf folgenden Gebieten:
Ausbildung, Kurortwesen
08.01.2018
10010448
NOR12133271
N8198347664L