Schädlingsbekämpfungs-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, die für die Verwendung an Tieren oder in Tierställen nicht zugelassen sind, an Tieren oder in Tierställen anwendet;
Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,
Paragraph 60
01.07.1975
30.09.2000
Paragraph 60, Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer entgegen den Paragraphen 15 und 16