nicht zugelassene Stoffe der im Paragraph 15, Absatz 2, Litera c, bezeichneten Art, Mischungen mit solchen Stoffen, Schädlingsbekämpfungs-, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, die für die Verwendung an Tieren oder in Tierställen nicht zugelassen sind, für eine solche Verwendung oder Futter oder Futtermittel mit der im Paragraph 15, Absatz 2, Litera f, bezeichneten Beschaffenheit in Verkehr bringt;