Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
Paragraph 47
01.07.1975
20.01.2006
Fachliche Qualifikation
Paragraph 47, (1) In den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung dürfen für die Ausarbeitung von Gutachten nur Personen herangezogen werden, welche die hiefür erforderliche wissenschaftliche Berufsvorbildung erlangt, eine entsprechende praktische Ausbildung absolviert und das erforderliche Fachwissen in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen haben.