Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
Paragraph 44
01.07.1975
20.01.2006
Anzeigepflicht
Paragraph 44, Wenn eine Bundesanstalt bei ihrer Tätigkeit zur begründeten Auffassung gelangt, daß der Verdacht der Verletzung von Rechtsvorschriften gegeben ist, so hat sie das in ihrem Gutachten festzustellen und bei der jeweils zuständigen Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten.