Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 18

Inkrafttretensdatum

01.07.1975

Außerkrafttretensdatum

14.08.2003

Beachte

Absatz eins, tritt mit 1. 7. 1978 in Kraft vergleiche Paragraph 81, Absatz 5,)

Text

Verzehrprodukte

Paragraph 18, (1) Es ist verboten, Verzehrprodukte vor ihrer Anmeldung beim Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz in Verkehr zu bringen.

  1. Absatz 2,Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz hat das Inverkehrbringen einer als Verzehrprodukt angemeldeten Ware mit Bescheid unverzüglich, längstens binnen drei Monaten zu untersagen, wenn sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder seiner Verordnungen nicht entspricht.
  2. Absatz 3,Mit der Anmeldung sind Warenmuster und jene Unterlagen vorzulegen, die eine Beurteilung im Sinne des Absatz 2, ermöglichen.