Lebensmittelgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,
Paragraph 3
01.07.1975
14.08.2003
Verzehrprodukte
Paragraph 3, Verzehrprodukte sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, von Menschen gegessen, gekaut oder getrunken zu werden, ohne überwiegend Ernährungs- oder Genußzwecken zu dienen oder Arzneimittel zu sein.