Kurztitel

Forstgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 82

Inkrafttretensdatum

01.01.1976

Abkürzung

ForstG

Index

80/02 Forstrecht

Text

Verbot von Kahlhieben

Paragraph 82,

  1. Absatz eins,Verboten sind
    1. Litera a
      Kahlhiebe, die
      1. Ziffer eins
        die Produktionskraft des Waldbodens dauernd vermindern,
      2. Ziffer 2
        den Wasserhaushalt des Waldbodens erheblich oder dauernd beeinträchtigen,
      3. Ziffer 3
        eine stärkere Abschwemmung oder Verwehung von Waldboden herbeiführen oder
      4. Ziffer 4
        die Wirkung von Schutz- oder Bannwäldern gefährden,
    2. Litera b
      Großkahlhiebe im Hochwald.
  2. Absatz 2,Ein Großkahlhieb gemäß Absatz eins, Litera b, liegt vor, wenn die entstehende Kahlfläche
    1. Litera a
      bei einer Breite bis zu 50 Meter über eine Länge von 600 Metern hinausgeht oder
    2. Litera b
      bei einer Breite über 50 Meter ein Ausmaß von 2 ha überschreitet.
    Hiebei sind angrenzende Kahlflächen oder noch nicht gesicherte Verjüngungen ohne Rücksicht auf die Eigentumsgrenzen anzurechnen.
  3. Absatz 3,Die Behörde hat auf Antrag Ausnahmen vom Verbot des Absatz eins, Litera b, zu bewilligen, wenn
    1. Litera a
      forstbetriebliche Gründe, wie insbesondere schwierige Bringungsverhältnisse oder die Notwendigkeit der Beseitigung minderproduktiver oder gefährdeter Bestände (Paragraph 81, Absatz eins, Litera c und Absatz 3,), vorliegen,
    2. Litera b
      eine Bewilligung gemäß Paragraph 81, Absatz eins, Litera d, erteilt worden ist,
    3. Litera c
      ansonsten der Fortbestand des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gefährdet wäre oder
    4. Litera d
      dies zur Errichtung einer energiewirtschaftlichen Leitungsanlage erforderlich ist
    und gegen den Großkahlhieb Bedenken aus den Gründen des Absatz eins, Litera a, oder des Paragraph 16, Absatz 2, nicht bestehen. Für die Antragstellung gelten die Bestimmungen des Paragraph 87, sinngemäß.

Schlagworte

Schutzwald

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10010371

Dokumentnummer

NOR12132213

alte Dokumentnummer

N8197522444L