Forstgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,
BG
Paragraph 54
01.01.1976
ForstG
80/02 Forstrecht
Kommen nach den Umständen des Falles als Ursache des Schadens forstschädliche Luftverunreinigungen in Betracht, die von verschiedenen Anlagen ausgehen, so wird vermutet, daß der Schaden von diesen Anlagen gemeinsam verursacht worden ist. Diese Vermutung kann vom Inhaber der Anlage durch den Nachweis der Unwahrscheinlichkeit der Verursachung durch seine Anlage entkräftet werden.
16.11.2023
10010371
NOR12132184
N8197522415L