Übernahme der Kosten für die Behandlung zur Besserung oder Heilung des Impfschadens:
- Ziffer einsärztliche Hilfe;
- Ziffer 2Versorgung mit den notwendigen Arznei-, Verband- und Heilmitteln;
- Ziffer 3Versorgung mit orthopädischen Behelfen;
- Ziffer 4Pflege und Behandlung in Krankenanstalten und Kuranstalten in der allgemeinen Pflegegebührenklasse;
- Ziffer 5die mit der Behandlung verbundenen unvermeidlichen Reise- und Transportkosten, erforderlichenfalls auch für eine Begleitperson;