Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches
Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1971,
römisch fünf
Paragraph 3
14.08.1971
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Vor allem haben Regulierungs- und Meliorationsmaßnahmen am Hainbach und an seinen Zubringern unter Berücksichtigung des Konsumtionsvermögens des Hainbach-Unterlaufes und des Schwemmbaches so zu erfolgen, daß keine nachteiligen Beeinflussungen der Unterläufe (Schwemmbach und Mattig) eintreten. Zu diesem Zwecke ist besonderer Wert auf die Einrichtung von Retentionsbecken zu legen.
Regulierungsmaßnahme
06.06.2017
10010344
NOR12131589
N8197148580J