Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts
Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1970,
römisch fünf
Paragraph eins
21.02.1970
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Das Wasserdargebot der Drau von der Gailmündung bis zur Gurkmündung wird, unbeschadet bestehender Rechte und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse einer einwandfreien Abwasserbeseitigung, Hochwasser- und Feststoffabfuhr sowie der Erhaltung des Grundwasserhaushaltes, der Wasserkraftnutzung mit dem Ziel der Errichtung einer möglichst geschlossenen nach einem wasser- und energiewirtschaftlich einheitlichen Betriebsplan arbeitenden Kraftwerkskette gewidmet.
Hochwasserabfuhr
06.06.2017
10010337
NOR12131519
N8197045596J