Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees
Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1964,
Paragraph eins
11.07.1964
30.03.2009
Paragraph eins, Das Wasserdarbieten der Traun von ihrem Ausfluß aus dem Traunsee bis Fluß-km 8,5 (oberhalb des Kleinmünchner Wehres) wird, unbeschadet bestehender Rechte und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse der Abwasserbeseitigung und der Reinhaltung des Grundwassers in der Welser Heide, der Wasserkraftnutzung mit dem Ziel der Einrichtung einer möglichst geschlossenen, nach einem wasser- und energiewirtschaftlich einheitlichen Betriebsplan arbeitenden Krafwerkskette gewidmet.