Kurztitel

Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1964,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.07.1964

Außerkrafttretensdatum

30.03.2009

Text

Paragraph eins, Das Wasserdarbieten der Traun von ihrem Ausfluß aus dem Traunsee bis Fluß-km 8,5 (oberhalb des Kleinmünchner Wehres) wird, unbeschadet bestehender Rechte und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse der Abwasserbeseitigung und der Reinhaltung des Grundwassers in der Welser Heide, der Wasserkraftnutzung mit dem Ziel der Einrichtung einer möglichst geschlossenen, nach einem wasser- und energiewirtschaftlich einheitlichen Betriebsplan arbeitenden Krafwerkskette gewidmet.