Epidemiegesetz 1950
Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,
BG
Paragraph 45
22.08.1947
14.05.2020
EpiG
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Die Durchführung der nach Maßgabe dieses Gesetzes im Bereiche der Militärverwaltung zu treffenden Vorkehrungen obliegt den Militärbehörden. Zu den gedachten Zwecken ist zwischen den Militärbehörden und den Sanitätsbehörden das Einvernehmen zu pflegen.
28.09.2020
10010265
NOR12130030
N8195029026L