Epidemiegesetz 1950
Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,
BG
Paragraph 25
22.08.1947
27.05.2021
EpiG
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Durch Verordnung wird auf Grund der bestehenden Gesetze und Staatsverträge bestimmt, welchen Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung einer Krankheit aus dem Auslande der Einlaß von Seeschiffen sowie anderer dem Personen- oder Frachtverkehre dienenden Fahrzeuge, die Ein- und Durchfuhr von Waren und Gebrauchsgegenständen, endlich der Eintritt und die Beförderung von Personen unterworfen werden.
Personenverkehr, Einfuhr
27.05.2021
10010265
NOR12130009
N8195029005L