Kurztitel

Epidemiegesetz 1950

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 25

Inkrafttretensdatum

22.08.1947

Außerkrafttretensdatum

27.05.2021

Abkürzung

EpiG

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Auslande.

Paragraph 25,

Durch Verordnung wird auf Grund der bestehenden Gesetze und Staatsverträge bestimmt, welchen Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung einer Krankheit aus dem Auslande der Einlaß von Seeschiffen sowie anderer dem Personen- oder Frachtverkehre dienenden Fahrzeuge, die Ein- und Durchfuhr von Waren und Gebrauchsgegenständen, endlich der Eintritt und die Beförderung von Personen unterworfen werden.

Schlagworte

Personenverkehr, Einfuhr

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2021

Gesetzesnummer

10010265

Dokumentnummer

NOR12130009

alte Dokumentnummer

N8195029005L