Kurztitel

Epidemiegesetz 1950

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 17

Inkrafttretensdatum

22.08.1947

Außerkrafttretensdatum

24.07.2006

Abkürzung

EpiG

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Überwachung bestimmter Personen.

Paragraph 17,

  1. Absatz eins,Personen, die als Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit anzusehen sind, können einer besonderen sanitätspolizeilichen Beobachtung oder Überwachung unterworfen werden. Sie dürfen nach näherer Anordnung der Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) nicht bei der Gewinnung oder Behandlung von Lebensmitteln in einer Weise tätig sein, welche die Gefahr mit sich bringt, daß Krankheitskeime auf andere Personen oder auf Lebensmittel übertragen werden. Für diese Personen kann eine besondere Meldepflicht, die periodische ärztliche Untersuchung sowie erforderlichenfalls die Desinfektion und Absonderung in ihrer Wohnung angeordnet werden; ist die Absonderung in der Wohnung in zweckmäßiger Weise nicht durchführbar, so kann die Absonderung und Verpflegung in eigenen Räumen verfügt werden. Bundesgesetzblatt Nr. 151 aus 1947,, Artikel römisch zwei Ziffer 5, Litera f,)
  2. Absatz 2,Bezieht sich der Ansteckungsverdacht auf die Übertragung des Flecktyphus, der Blattern, der Asiatischen Cholera oder der Pest, so ist die sanitätspolizeiliche Beobachtung und Überwachung der ansteckungsverdächtigen Person im Sinne des vorhergehenden Absatzes jedenfalls durchzuführen.
  3. Absatz 3,Für Personen, die sich berufsmäßig mit der Krankenbehandlung, der Krankenpflege oder Leichenbesorgung beschäftigen, und für Hebammen ist die Beobachtung besonderer Vorsichten anzuordnen. Für solche Personen können Verkehrs- und Berufsbeschränkungen sowie Schutzmaßnahmen, insbesondere Schutzimpfungen, angeordnet werden. Bundesgesetzblatt Nr. 151 aus 1947,, Artikel römisch zwei Ziffer 5, Litera g,)

Schlagworte

Verkehrsbeschränkung

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020

Gesetzesnummer

10010265

Dokumentnummer

NOR12130001

alte Dokumentnummer

N8195028997L