Absatz eins,Staatliche Gesundheitsämter führen ein Dienstsiegel mit dem Landeswappen und der Umschriftung: „Staatliches Gesundheitsamt des (Stadt-, Land-)Kreises ..........“, kommunale das Dienstsiegel der Gemeinde (des Gemeindeverbandes). Nebenstellen eines Gesundheitsamtes führen kein Dienstsiegel.