Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
Bundesgesetzblatt Nr. 436 aus 1925,
Vertrag – Schweiz
Artikel eins,
02.11.1925
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Die von Österreich und der Schweiz gemeinsam auszuführenden Rheinregulierungswerke sind gemäß dem Staatsvertrage vom 30. Dezember 1892 und den späteren Vereinbarungen folgende:
Ziffer eins Der bereits fertiggestellte untere Durchstich bei Fussach;
Ziffer 2 die Normalisierung und Flußbetteintiefung der Zwischenstrecke, das ist in der Strecke zwischen dem Fussacher und dem Diepoldsauer Durchstiche;
Ziffer 3 der obere Durchstich bei Diepoldsau;
Ziffer 4 die Regulierung der oberen Strecke, das ist der Strecke vom Diepoldsauer Durchstiche bis zur Illmündung;
Ziffer 5 die durch die Ausführung der vorgenannten Werke notwendig werdende Erstellung, Wiederherstellung oder Abänderung von Brücken, Straßen und Wegen;
Ziffer 6 die zur Schaffung eines genügenden Durchflußprofils für die Hochwässer nötigen Flußöffnungen bei den bestehenden Brücken sowie die aus diesem Grunde nötigen Zurücksetzungen der Hochwasserdämme;
Ziffer 7 als neues Werk die Vorstreckung der Regulierungswerke des Fussacher Durchstiches auf dem Schutzkegel im Bodensee.
01.04.2025
10010194
NOR12129211
N8192537468L