Internationales landwirtschaftliches Institut in Rom
StGBl. Nr. 304/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 6
23.07.1920
89/01 Land- und Forstwirtschaft
Mit der vollziehenden Gewalt wird das ständige Komitee betraut. Es führt die Beschlüsse der Generalversammlung unter deren Leitung und Aufsicht aus und bereitet die für die Generalversammlung bestimmten Vorlagen vor.
10.01.2020
10010184
NOR12129162
N8192016080L