Kurztitel

Leichen von mit anzeigepflichtigen Krankheiten behafteten Personen

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 263/1914

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.10.1914

Text

Paragraph 13,

Die religiösen Zeremonien bei Leichen dürfen nur in entsprechend eingerichteten Leichenhallen, sonst aber nur im Freien vorgenommen werden.