Leichen von mit anzeigepflichtigen Krankheiten behafteten Personen
RGBl. Nr. 263/1914
Paragraph 5,
01.10.1914
In dem über die Obduktion aufzunehmenden Protokolle sind alle wichtigen Umstände, sowie die vom Leiter der Amtshandlung getroffenen Anordnungen hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Bestattung der Leichenteile und der Beseitigung der Abwässer zu verzeichnen.