Kurztitel

Leichen von mit anzeigepflichtigen Krankheiten behafteten Personen

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 263/1914

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5,

Inkrafttretensdatum

01.10.1914

Text

Paragraph 5,

In dem über die Obduktion aufzunehmenden Protokolle sind alle wichtigen Umstände, sowie die vom Leiter der Amtshandlung getroffenen Anordnungen hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Bestattung der Leichenteile und der Beseitigung der Abwässer zu verzeichnen.