Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
RGBl. Nr. 148/1901
BG
Paragraph 7,
01.10.1901
86/02 Tierärzte
Als Fachreferenten für die Angelegenheiten der Landes-Veterinärverwaltung werden bei den politischen Landesbehörden Amtsthierärzte in der römisch VII. Rangsclasse der Staatsbeamten bestellt, welche die Bezeichnung „Landes-Veterinärreferent“ zu führen haben.
Nach längerer, besonders verdienstlicher Wirksamkeit in dieser Eigenschaft können Landes-Veterinärreferenten in die römisch VI. Rangsclasse der Staatsbeamten befördert werden.
Die Landes-Veterinärreferenten sind den Berathungen des Landes-Sanitätsrathes in Veterinärangelegenheiten mit beschließender Stimme beizuziehen.
Rangklasse, Beratung, Sanitätsrat
11.12.2017
10010164
NOR12128877
N8190112315I