über die an einer inländischen Mittelschule (Gymnasium oder Realschule) mit Erfolg bestandene Reifeprüfung;
Amtstierärzte – neue Regelung der Dienstverhältnisse
RGBl. Nr. 148/1901
BG
Paragraph 2,
01.10.1901
86/02 Tierärzte
Die Erlangung einer definitiven Anstellung als Amtsthierarzt der staatlichen Veterinärverwaltung ist an die zum Eintritte in den Staatsdienst erforderlichen allgemeinen Bedingungen und überdies an folgende besondere Nachweise geknüpft:
Amtstierarzt, Tierarzt
11.12.2017
10010164
NOR12128872
N8190112310I