Absatz 2,Voraussetzung ist, dass der Studierende
- Ziffer einssich in der Studienabschlussphase befindet,
- Ziffer 2noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung abgeschlossen hat,
- Ziffer 3zum Zeitpunkt der Zuerkennung des Studienabschlussstipendiums das 38. Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
- Ziffer 4in den letzten vollen vier Kalenderjahren vor Zuerkennung des Studienabschlussstipendiums voll erwerbstätig war,
- Ziffer 5ab Zuerkennung des Studienabschlussstipendiums jede Berufstätigkeit aufgibt,
- Ziffer 6bisher noch kein Studienabschlussstipendium erhalten hat.