Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an die „Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs-Gesellschaft m. b. H.“
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1999,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.1999
72/02 Studienrecht allgemein
Der „Wiener Neustädter Bildungs- und Forschungs-Gesellschaft m. b. H.“ wird in ihrer Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.
Bildungs-Gesellschaft m. b. H.
24.04.2018
10010141
NOR12128237
N7199913770U