Absatz einsJeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-. Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Übereinkommen Anwendung findet.
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 1998,
Vertrag - Multilateral
Artikel 31,
01.12.1998
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Ratifikationsurkunde, Genehmigungsurkunde, Annahmeurkunde
17.09.2019
10010110
NOR12128046
N7199855467L