Absatz einsBei einer Schwierigkeit, die sich aus der Anwendung dieses Übereinkommens ergibt, bemühen sich die betroffenen Parteien um eine gütliche Beilegung.
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 1998,
Vertrag - Multilateral
Artikel 25,
01.12.1998
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
17.09.2019
10010110
NOR12128040
N7199855461L