Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 1998,
Vertrag - Multilateral
Artikel eins,
01.12.1998
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Dieses Übereinkommen befaßt sich mit den Programmen, die verbreitet werden. Es verfolgt den Zweck, zwischen den Vertragsparteien die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen zu erleichtem.
17.09.2019
10010110
NOR12128016
N7199855437L