Bundestheaterorganisationsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 1998,
Paragraph 11
04.08.1998
Die Bundestheater-Holding GmbH ist als Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer und für die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften kollektivvertragsfähig. Die Bundestheater-Holding GmbH ist zuständig, für die Tochtergesellschaften Kollektivverträge zu schließen. In den Kollektivverträgen sind die Tochtergesellschaften zu ermächtigen, Betriebsvereinbarungen zu schließen.