Kooperationsabkommen - Kündigung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 1998,
Artikel eins
16.04.1998
Kündigung
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 5. Oktober 1992 in Florenz unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut *1) gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, zum Ende des Hochschuljahres 1997/98 für gekündigt.
Wien, am 6. Jänner 1998
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Urkunde wurde am 27. Jänner 1998 im italienischen Außenministerium hinterlegt.
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 741 aus 1994,