unter einem Semester das Semester im Sinne des Schulzeitgesetzes 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 77, sowie ein allenfalls von diesem abweichender Zeitraum, in dem Lehrgänge und Kurse geführt werden,
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,
Paragraph 4
01.03.1997
25.06.1999
Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind zu verstehen: