Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 1997,
Artikel eins
01.10.1997
Die Vertragsparteien werden Filme, die von Produzenten beider Staaten in Gemeinschaftsproduktion hergestellt werden, im Rahmen des jeweils geltenden innerstaatlichen Rechts nach den Bestimmungen dieses Abkommens behandeln.