Absatz einsDas vorliegende Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander das Vorliegen der innerstaatlichen Voraussetzungen mitgeteilt haben.
Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1996,
Vertrag – Polen
Artikel 18,
01.08.1996
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Geschehen zu Warschau, am 27. Oktober 1995 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
28.02.2019
10010017
NOR12126371
N7199657895J