Abkommen über die wirtschaftliche, technische und technologische Zusammenarbeit (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1996,
Vertrag – Polen
Artikel 2,
01.08.1996
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Den Zielsetzungen des Artikels 1 entsprechend, werden die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Außenwirtschaftsbeziehungen zwischen den Unternehmen, Organisationen, Gesellschaften und Institutionen, im folgenden „Unternehmen“ genannt, beider Staaten fördern.
28.02.2019
10010017
NOR12126355
N7199657879J