Absatz eins,Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Firmennamen „Österreich Institut G.m.b.H.“ (im folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet) zu gründen, deren Aufgabe es ist, kulturelle Auslandsbeziehungen insbesondere über das Medium der deutschen Sprache zu pflegen. Die Anteile der Gesellschaft sind zu 100% dem Bund vorbehalten. Das Stammkapital beträgt eine Million Schilling. Die Verwaltung der Anteilsrechte für den Bund obliegt dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.