Kurztitel

Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (5. Zusatzvertrag)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1996,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

14.10.1996

Text

Artikel römisch drei

Dieser Zusatzvertrag, dessen deutscher und italienischer Text authentisch ist, bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt mit dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Zusatzvertrag in doppelter Urschrift unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, am 21. Dezember 1995