- Litera ain eine höhere Schulstufe einer Schulart mit geringerer, gleicher oder größerer Bildungshöhe und
- Litera bin die gleiche Schulstufe einer Schulart mit größerer Bildungshöhe
Schulunterrichtsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1995,
Paragraph 29,
22.07.1995
31.08.1997
Übertritt in eine andere Schulart oder eine andere Form oder
Fachrichtung einer Schulart
Paragraph 29, (1) Für den Übertritt in eine höhere, gleiche oder niedrigere Schulstufe einer anderen Schulart oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart gelten, soweit es sich nicht um den Polytechnischen Lehrgang oder um die 1. Stufe einer Hauptschule, einer mittleren oder einer höheren Schule oder um den Übertritt von Hauptschülern in allgemeinbildende höhere Schulen im Sinne des Paragraph 30, handelt, die folgenden Absätze.