Absatz eins,Der Anspruch auf Studienbeihilfe nach dieser Verordnung erlischt mit Ende der Gleichstellung.
Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung
Bundesgesetzblatt Nr. 916 aus 1994,
Paragraph 4
26.11.1994
Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 5,