Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung
Bundesgesetzblatt Nr. 916 aus 1994,
Paragraph 2
26.11.1994
Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 5,
Die Dauer der Gleichstellung und damit auch die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe beträgt ein Semester, sofern nicht mehr als zwei Prüfungsfächer zu absolvieren sind, sonst höchstens zwei Semester.